Stellungnahme des BSA zum Entwurf der Ordnung SIA 102
Ende Februar 2025 lief die Vernehmlassungsfrist zur Revision der Leistungs- und Honorarordnungen SIA 102, 103, 105 und 108 ab. Im Mittelpunkt der Revision steht eine weit reichende Harmonisierung der Leistungsbeschriebe in den vier Ordnungen.
Die Revision der LHO ist ein ambitioniertes Unterfangen, das von den Kommissionsmitgliedern ein langjähriges Engagement verlangte und ein hohes Mass an Fachkompetenz voraussetzte. Die umfassende Harmonisierung beanspruchte die Kommissionen sehr stark. In diesem Prozess wurde wohl das Milizsystem bis aufs Äusserste strapaziert.Der BSA dankt ausdrücklich allen Beteiligten für die geleistete Arbeit und den persönlichen und freiwilligen Einsatz!
Haltung des BSA
Harmonisierung: Der Mehrwert der Harmonisierung ist in der vorliegenden Fassung der Ordnung SIA 102 nicht erkennbar. Über alles gesehen entsteht der Eindruck, dass die Kernaufgaben der Architekten im Dickicht der Leistungsbeschriebe, die im Zuge der Harmonisierung unspezifisch und abstrakt geworden sind, an Bedeutung verlieren.
Berufsverständnis: In der Ordnung SIA 102 spiegelt sich die Arbeit der Architektin, des Architekten; sie verkörpert eine Wertehaltung, die das Berufsverständnis der Architekt:innen massgeblich prägt. Während die geltende LHO das Berufsbild noch klar und verständlich abbildete, trägt die aktuelle Revision zu einer beträchtlichen Unschärfe bei.
Reichweite, Anwendung: Die überwiegende Menge der Architekturunternehmen in der Schweiz sind Klein- bis Kleinstbetriebe mit entsprechenden Auftragsvolumen. Nicht nur für den BSA stellt sich hier die Frage, ob eine weitläufige LHO in der Praxis tatsächlich Anwendung findet.
Bauen im Bestand: Der Entwurf der LHO102 nimmt die Entwicklung hin zur zunehmenden Wertschätzung des baulichen Bestandes im Allgemeinen und der daraus folgenden Prozessveränderung für Architekt:innen auf. Der Umgang mit bestehenden Strukturen erfordert einen angepassten Entwurfs- und Bauprozess. Die dafür notwendigen Formulierungen sind angelegt, könnten jedoch mehr Gewicht erhalten.
Der BSA hat die vorliegende Revision überprüft und stellt fest, dass sowohl inhaltliche als auch konzeptionelle Anpassungen notwendig sind. Er empfiehlt dringend, die Vorlage von Grund auf zu überarbeiten, um den Anforderungen gerecht zu werden.