Der BSA

Domus-Haus

Die Geschäftsstelle des BSA befindet sich im Domus-Haus in Basel (Architektur: Rasser + Vadi, 1959). Bild: Christian Baur

Der Bund Schweizer Architektinnen und Architekten (BSA) vereinigt über 1000 Mitglieder, davon knapp 880 ordentliche Mitglieder. Ordentliche Mitglieder sind «in der Regel selbständig tätige Architektinnen und Architekten, die beachtenswerte Leistungen auf dem Gebiet der Architektur, des Städtebaus und der Raumplanung erbracht haben». Sie sind berechtigt, die Berufsbezeichnung «Architektin BSA» respektive «Architekt BSA» zu führen.

Daneben gibt es auch assoziierte Mitglieder: Persönlichkeiten, die in ihrem Wirken eng mit Architektur, Städtebau und Raumplanung verbunden sind. Das Auswahlverfahren seiner Mitglieder basiert auf persönlicher Berufung; als Bedingung für eine Aufnahme steht dabei die Qualität des beruflichen Wirkens im Vordergrund.

Credo nach Artikel 1 der Statuten des BSA, ergänzende Erläuterungen zum Credo enthält das Leitbild:

  • Der BSA vereinigt verantwortungsbewusste Architektinnen und Architekten, die sich mit der Gestaltung unserer Umwelt kritisch auseinan­dersetzen und sich mit der Verwirklichung von wertvoller Architektur, Städtebau und Raumplanung befassen.
  • Der BSA vertritt die beruflichen Anliegen seiner Mitglieder und des Standes. Er wahrt die Unabhängigkeit des Standes und setzt sich für den freien Wettbewerb ein.
  • Der BSA befasst sich mit dem Berufsbild der Architektin und des Architekten. Er unterstützt die entsprechende Ausbildung, Weiterbildung und Forschung.
  • Der BSA fördert kollegiale Kontakte unter den Mitgliedern und unterhält Beziehungen zu Persönlichkeiten und zu Vereinigungen mit ähnlichen Zielen.
  • Der BSA informiert über den Beruf der Architektin und des Architekten und dessen Aufgabe in der Gesellschaft.
  • Der BSA macht seinen Einfluss auf Öffentlichkeit und Behörden geltend, indem er seine Anliegen vertritt.

Der BSA gliedert sich in acht Ortsgruppen, die als rechtlich eigenständige Vereine organisiert sind. Organe des BSA-Zentralverbandes sind die Generalversammlung, der Zentralvorstand und die Rechnungsrevisoren. Der für überregionale Belange zuständige Zentralvorstand besteht aus von der Generalversammlung gewählten Personen und den Präsidentinnen und Präsidenten der Ortsgruppen. Im Zentralvorstand vertreten drei Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten drei der vier Sprachregionen der Schweiz.

Offizielles Organ des BSA ist die Zeitschrift werk, bauen + wohnen.

Revisoren
Markus Walser, Basel
Adrian Kast, Bern

Geschäftsstelle
Caspar Schärer, Generalsekretär
Angela Wenger, Assistentin 

Pfluggässlein 3
Postfach 260
CH-4001 Basel
Tel. +41 61 262 10 10