Im Rahmen einer Revision des St.Galler Planungs- und Baugesetzes soll die Stellung der kantonalen Denkmalpflege geschwächt werden. Künftig sollen die Gemeinden befugt werden, nicht nur über Schutzobjekte von lokaler, sondern auch von kantonaler und nationaler Bedeutung eigenständig zu entscheiden. Gleichzeitig würde die kantonale Denkmalpflege ihren Status als Bewilligungsbehörde verlieren und ihre Interessen nur mehr auf dem Rekursweg durchsetzen können.
Der BSA Ostschweiz beteiligt sich, zusammen mit dem Heimatschutz und anderen Fachverbänden, mit aller Entschlossenheit am Widerstand gegen die geplante Gesetzesrevision. Damit verfolgen wir das Ziel, dass der Kanton seiner baukulturellen Verantwortung auch in Zukunft gerecht werden kann. Die Stellungnahme des BSA Ostschweiz finden Sie hier.