Im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision der Raumplanungsverordnung RPV äusserte sich der Bund Schweizer Architektinnen und Architekten mit einer Stellungnahme.
Der BSA anerkennt, dass der vorliegende Entwurf der Raumplanungsverordnung RPV in weiten Teilen dem revidierten RPG folgt und eine pragmatische Lösung der aufgezeigten Herausforderungen sucht. Wir erinnern zugleich daran, dass übergeordnet zum RPG und zur RPV die Bundesverfassung steht. In Artikel 75 BV bilden die haushälterische Nutzung des Bodens, eine geordnete Besiedelung des Landes und die Trennung zwischen Baugebiet und Nicht-Baugebiet die verfassungsmässigen Fundamente der Schweizer Raumplanung. Daran werden sich die RPV und die Umsetzung in der Praxis zu messen haben.
RPG 2 und die revidierte RPV werden eine neue Dynamik beim Bauen ausserhalb der Bauzone auslösen und Auswirkungen auf die Landschaft haben. Wesentlich für das Greifen der Bestimmungen ist ein streng formuliertes Stabilisierungsziel. Ebenso ist es zentral, dass schützens- und erhaltenswerte Landschaften, Bauten und Naturdenkmäler durch die Umsetzung des RPG auf- und nicht abgewertet werden. Eine sorgfältige, auf belastbare Grundlagen abgestützte Interessensabwägung ist dabei zwingend.
Um die neuen Bestimmungen umsetzen und die neue Dynamik bei Planungen und Bewilligungsverfahren auffangen zu können, müssen auf allen Staatsebenen die nötigen personellen wie finanziellen Ressourcen geschaffen werden. Die Akzeptanz des Landschaftswandels wird massgeblich davon abhängen, dass neben einem quantitativen Rahmen auch weitere Massnahmen zur Stärkung der Landschaftsqualität und der Baukultur ausserhalb der Bauzonen ergriffen bzw. weitergeführt werden. Dazu gehört insbesondere der Ausbau von Ausbildungs- und Weiterbildungsangeboten und die Bereitstellung und Unterstützung von Beratungen im Themenfeld des Bauens ausserhalb der Bauzone.
Die Stellungnahme kann hier eingesehen werden und entstand in enger Absprache mit anderen Fachverbänden aus der Planungsbranche, namentlich dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein SIA, dem Fachverband Schweizer Raumplaner/-innen FSU und dem Bund Schweizer Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen BSLA. Unser Fokus liegt auf dem Stabilisierungsziel (Art. 25b ff.) und den bewilligungsfreien Solaranlagen an Fassaden (Art. 32abis).