Stellungnahme / Pressemitteilung:
Nach der 1. Lesung des neuen Baugesetzes im Kantonsrat St. Gallen:
Unzufriedene Berufsverbände SIA und BSA – Baukultur auf dem Abstellgleis
Die Berufsverbände SIA St.Gallen-Appenzell und BSA Ostschweiz zeigen sich nach der 1. Lesung ernüchtert über das Resultat der kantonsrätlichen Verhandlungen. Die St. Galler Architekten, Planer und Ingenieure behalten sich vor, ein allfälliges Referendum gegen das neue Baugesetz zu unterstützen. Sie äussern sich wie folgt:
Die St. Galler Planerverbände und dabei insbesondere der SIA St. Gallen-Appenzell haben bei der Erarbeitung des Gesetzestextes tatkräftig in den vorbereitenden Expertengremien mitgearbeitet. Auch in den Vernehmlassungsprozessen haben sie sich stets eingebracht. Dabei ging es den Planerverbänden immer darum, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der notwendigen gesetzlichen Entschlackung und der Sicherung der Bauqualität zu erzielen. Dieses Ziel wurde nicht erreicht.
Die anstehende bauliche Verdichtung in den Siedlungsgebieten erfordert aus Sicht BSA und SIA nicht nur quantitative Regulative, sondern benötigt auch klare Regeln bezüglich der Abhandlung von qualitativen Fragestellungen. Die Tatsache, dass die Zahl der Einsprachen und Rekurse stetig zunehmen, zeugt von der wachsenden Betroffenheit der Bürger wegen qualitativ ungenügender baulicher Massnahmen. In einem zeitgemässen Baugesetz muss deshalb abgebildet sein, wie die Fragen der Massstäblichkeit und Ortsverträglichkeit im Planungs- und Bewilligungsprozess behandelt werden. Die Planerverbände haben diesbezüglich klare und justiziable Abläufe skizziert.
Unter anderem wurden eine kantonale Baurekurskommission und eine kantonale
Expertenkommission für Architektur, Landschaft und Denkmalpflege vorgeschlagen.
Die Regierung hat sich dieser Haltung gegenüber verschlossen gezeigt. So wurde nicht einmal ein positiv formulierter Zweckartikel, welcher sich für eine geordnete Entwicklung der Landschaft und Siedlung ausspricht, als politisch tragfähig erachtet. Als Alibiartikel dient weiterhin ein zahnloser
Verunstaltungsartikel (Art. 100), welcher in der Praxis gar nicht justiziabel ist. Der Kantonsrat hat diese fatalistische Haltung noch verschärft, indem er die Erhöhung der Ausnutzung gegenüber der Regelbauweise komplett von der Qualitätssicherung (Architekturwettbewerb, Begutachtung durch Fachkommissionen) abgelöst hat (Art. 101). Dieser Entscheid bedeutet einen eigentlichen Dammbruch und ist ein Freipass für alle möglichen Pressionen der Bauträger auf die öffentlichen Institutionen und die Nachbarschaften. In die gleiche Kerbe schlägt ein weiterer Antrag der Regierung, welcher den funktionalen und technischen Unterschied zwischen Hauptbauten und
Anbauten komplett aufweichen will (Art. 75). So sollen in den Anbauten neu auch Hauptnutzflächen möglich sein, was eine völlige Abkehr der bewährten Bauregel ist. Auch diese
unkontrollierte Erhöhung der Ausnutzung, welche im Erdgeschoss eine konstante
Unterschreitung der regulären Grenzabstände erlaubt, wird zu unförmigen Häusern und einem
konstanten nachbarrechtlichen Hickhack führen.
Die Fachverbände sind überzeugt, dass sich alle diese vermeintlichen Befreiungsschläge zu einem eigentlichen Bumerang entwickeln werden. Wenn die Erhöhung der Ausnutzung von der Qualitätsdiskussion abgelöst wird, wird dies zu noch mehr privat- und nachbarrechtlichen Querelen im Raum der Juristerei führen. Die Planerverbände SIA St. Gallen- Appenzell und der BSA Ostschweiz legen der Legislative deshalb sehr nahe, diese Entscheide in der 2. Lesung zu überdenken. Der aktuelle Stand des Gesetzestexts ist aus Sicht der Planerverbände fachlich untragbar und bezüglich der baujuristischen Folgeprobleme zu unbedacht.
Auskunft:
Thomas Lehmann, Präsident SIA St. Gallen-Appenzell: 071 274 03 78; praesident@sga.sia.ch
Thomas K. Keller, Vize-Obmann BSA Ostschweiz: 071 222 28 68; keller@thomas-k-keller.com